- Reifenhersteller (Marke)
- Profilbezeichnung / Reifentyp
- Reifenquerschnittsbreite in mm
- Verhältnis Reifenhöhe
zu Reifenbreite in %
- Radialreifen
- Felgendurchmesser in Zoll
- Kennzahl für die Reifentragfähigkeit
- Geschwindigkeits-Index
- Tubeless (Schlauchloser Reifen)
- Herstelldatum (XX = Woche, X
= Jahr, < = 9. Dekade) (Mehr Details
dazu)
- Abnutzungsanzeiger (Tread Wear Indicator)
(1,6 mm)
- Zusatzbezeichnung für Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit
- Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen

Quelle: Reifenfibel, 1.Auflage 1999, Schweiz
Copyright by Bridgestone, Continental, Dunlop,
Goodyear, Michelin, Pirelli
Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)
Die technische Ausführung der Bereifung
ist durch den § 36 StVZO festgelegt.
Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen
Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere
für die Beschriftung der Reifenflanke.
Sie gibt über die wichtigsten Daten
des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information
sind die für den Autofahrer wichtigen
Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt
darüber hinaus weitere Bezeichnungen
auf der Seite wie
Herstellername (1) und
Reifentyp (2). Reifenbreite (3)
Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 175
mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen
reichen die Querschnittsbreiten von nominell
125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm
(z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen
dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen
für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B.
TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen
von Michelin) haben andere Breitenmaße
in Millimetern. Die Breiten reichen von
160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche
Breite weicht, bedingt durch die üblichen
Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen
Angaben geringfügig ab und variiert
von Hersteller zu Hersteller um wenige
Millimeter. Außerdem ist sie abhängig
von der Breite der Felge, auf welcher der
Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen
erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen
verschiedener Breiten zu montieren. Diese
Breitenunterschiede können Ursache
dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen
nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung)
oder lediglich in Kombination mit bestimmten
Felgen montiert werden dürfen, da
in diesen Fällen ausschließlich
diese Reifen in allen Betriebszuständen
mit Sicherheit (also auch beim Einfedern
oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind.
Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten
kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten
gebunden sein. Zu beachten sind hier die
Hinweise in den Fahrzeugpapieren und in
der Bedienungsanleitung.
Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie
....../50, /60, /70, /80 (4)
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe
zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent.
Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe
halb so groß ist wie die Reifenbreite.
Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen
wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches
Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...).
Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie
war früher die ".../80" in
der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend
kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "155
R 13" stehen. Dies entspricht nunmehr
beim Reifenkauf "155/80 R 13".
Reifenbauart (5)
"
R" steht hier für "Radial" (zusätzlich
auch häufig ausgeschrieben). Es handelt
sich um die heute übliche Bauart mit
radial angeordneten Karkassfäden. Bis
in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen
Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle
(z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle
des "R" ein "D" oder
auch "-". Hinweis: Es dürfen
grundsätzlich nur Reifen einer Bauart
montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal-
und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist
lt. StVZO § 36 nicht zulässig.
Felgendurchmesser (6)
Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand
zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird
meist in Zoll ( " ) angegeben. Die
gängigsten Maße reichen von
10 " bis 20 ". Bei TD-Reifen
von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder
dem PAX-System von Michelin werden die
Felgendurchmesser in Millimeter angegeben.
Die gängigsten Durchmesser gehen von
315 mm bis 440 mm.
Tragfähigkeitskennziffer (Load
Index LI) (7)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens.
Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer
genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit
des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck
zugeordnet. Beispiel "85" = 515
kg. Die montierten Reifen müssen mindestens
dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI
entsprechen, höhere Werte des LI sind
zulässig. Zusatzangabe "Reinforced":
(12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher
Tragfähigkeit (für Kleintransporter,
Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ).
Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend
hohe) LI-Kennziffer.
Li kg
63 = 272 kg
64 = 280 kg
65 = 290 kg
66 = 300 kg
67 = 307 kg
68 = 315 kg
69 = 325 kg
70 = 335 kg
71 = 345 kg
72 = 355 kg
73 = 365 kg
74 = 375 kg
75 = 387 kg
76 = 400 kg
77 = 412 kg
78 = 425 kg
79 = 437 kg
80 = 450 kg
81 = 462 kg
82 = 475 kg
83 = 487 kg
84 = 500 kg
85 = 515 kg
86 = 530 kg
87 = 545 kg
88 = 560 kg
89 = 580 kg
90 = 600 kg
91 = 615 kg
92 = 630 kg
93 = 650 kg
94 = 670 kg
95 = 690 kg
96 = 710 kg
97 = 730 kg
98 = 750 kg
99 = 775 kg
100 = 800 kg
101 = 825 kg
102 = 850 kg
103 = 875 kg
104 = 900 kg
105 = 925 kg
106 = 950 kg
107 = 975 kg
108 = 1000 kg
109 = 1030 kg
110 = 1060 kg
111 = 1090 kg
112 = 1120 kg
113 = 1150 kg
114 = 1180 kg
115 = 1215 kg
116 = 1250 kg
117 = 1285 kg
118 = 1320 kg
119 = 1360 kg
120 = 1400 kg
Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex")
(8)
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit
des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende
Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier
dargestellt: übliche GSY für Pkws
GSY km/h
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR >240
Laufrichtungsbindung
Ü
berwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung
sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction",
in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil
eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist
diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung
zu beachten.
Tubeless ("Schlauchlos")
(9)
Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen.
Das Einziehen eines Schlauches ist nicht
nur überflüssig, es ist - von wenige
Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig.
Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen.
Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf
das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf
gelten.
Produktionsdatum (10)
Bisheriges Verschlüsselungs-System:
Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer
geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten
beiden Stellen nennen die Produktionswoche,
die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres.
Beispiel: 409 =40. Woche 1999. Dass wir es
mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird
im Allgemeinen noch durch ein kleines Dreieck
(rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich
gemacht. Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000:
Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100
= 1. Woche 2000.
Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator
, "TWI") (11)
Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das
Kürzel "TWI" (auch andere
Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn
man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass
in diesem Bereich das Profil nicht völlig
in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis
auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6
mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen
dann deutlich erkennbar an der Oberfläche,
die Verschleißgrenze ist erreicht.
Soweit sollte man es nicht kommen lassen:
Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3
mm die Haftung, insbesondere bei Nässe,
deutlich abnimmt!
M+S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)
Winterreifen sind mit "M+S", "M+S" oder ähnlichen
Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit
ist nicht nur erkennbar, dass es sich um
einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen
des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden
ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich
der geforderten Geschwindigkeitsklasse.
Sonderregelungen in einigen europäischen
Ländern:
Ist "Winterausrüstung" (lt.
Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert
dies Reifen mit M+S-Symbol. Insbesondere
in Österreich wird darüber hinaus
eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert
- mit weniger Profil gelten derartige Exemplare
schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland
existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb
ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber
tatsächlich sehr eingeschränkt.
Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird
als E oder e dargestellt, es bestätigt
die Einhaltung der europäischen Norm
(ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende "12" weist
auf Österreich als Prüfungsland
hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98
(40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408)
ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke
in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen
demzufolge keine Reifen montiert sein, die,
sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses
Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen
der Hauptuntersuchung ("TÜV")
würde das als "schwerer Mangel" am
Fahrzeug eingestuft.
Runderneuerte Reifen
Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded".
Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher
Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen
angegeben.
Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein
und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem
Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den
Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen
müssen, gelten folgende Ausnahmen:
Lastindex LI: Der Lastindex des montierten
Reifens darf größer sein als die
entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift:
165/65 R 13 77 T.
Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger" sein
als die entsprechenden Eintragungen in den
Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14
86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift:
185/65 R 14 86 V.
Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex
darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten
gelten, als in den Fz.-Papieren für
Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen
muß ein Aufkleber mit der für
den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit
im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.Beispiel:
Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen),
zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift:
195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist
aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend
begrenzt und unbedingt einzuhalten.
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung,
Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...). Sie
dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend
der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre
Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt
dargestellten Form entsprechen. Weicht die
Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein
Load-Index, kein Speed-Index), so muss der
Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung
dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen
der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung
hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind
in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen
eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R
30 geprüfte Reifen verwendet werden,
wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die
Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag
in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer
Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen
gleich große W - Reifen (bis 270 km/h)
mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet
werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit
260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten
wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen
(Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen
sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt
werden.
Wollen Sie Reifen mit Dimensionen montieren
lassen, die nicht in den Fahrzeugpapieren
aufgeführt sind, wenden Sie sich an
uns. Wir können Ihnen mitteilen, ob
weitere Reifendimensionen nachträglich
freigegeben wurden oder ob andere Räder-Reifen-Kombinationen
zulassungsfähig sind.
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